Allgemeine Verkaufsbedingungen der Metz Textil & Design GmbH
Stand April 2016

§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

1.2 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für Teillieferungen, zu denen  wir jederzeit berechtigt sind.

§ 2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen, Freigabemuster für Sonderanfertigungen sowie andere Unterlagen bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise und Lieferungen gelten „ab Werk“  (Metz Textil & Design GmbH  | Thann 17, D-84544 Aschau am Inn), dass heißt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen

3.3 Bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von 100,00 € netto wird ein Mindermengenzuschlag von 10,00 € pro Bestellung erhoben.
3.4 Der Versand der Ware erfolgt gegen Bankeinzug, Vorauskasse oder per Nachnahme, sofern nicht eine andere Vereinbarung im Einzelfall getroffen wurde.
3.5 Der Käufer kommt auch ohne Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
3.6 Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.  Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von uns anerkannt sind bzw. unstreitig sind.

§4  Erfüllungsort, Lieferung4.1  Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Hauptsitzes der Metz Textil & Design GmbH.
4.2  Die Lieferung der Ware erfolgt „ab Werk“ (Hauptsitz oder Niederlassungen der Metz Textil & Design GmbH), auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

4.3 Transport- und alle sonstigen Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
4.4 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
4.5 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden können.

§5  Gewährleistung/Haftung
5.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften  zu untersuchen (§ 377 HGB).Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware an uns abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich,  spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Entdeckung  schriftlich zu rügen.
5.2 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
5.3 Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen  in Qualität, Farbe, Materialstärken oder auch leichte Designveränderungen stellen keinen Mangel dar.

§6  Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen erfüllt hat.

6.2 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

§ 8 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts , auch wenn der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz im Ausland hat.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist  Aschau a. Inn. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.